Unsere Tipps zum Thema Versickerung und Brauchwassernutzung
EURAWASSER-Gesellschaften finden Sie an diversen Standorten in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen genauso wie in Sachsen-Anhalt, in Mecklenburg-Vorpommern und in Niedersachsen.
EURAWASSER gehört zu REMONDIS Aqua und ist damit Teil eines international führenden Dienstleisters für Recycling, Service und Wasser mit weltweit rund 800 Standorten in über 30 Ländern.
Das Goslarer Kanalnetz ist überwiegend als sogenanntes Trennsystem aufgebaut. Dabei werden das Regenwasser (Niederschlagswasser) und das Schmutzwasser in separaten Kanalsystemen abgeleitet. Das im Kanalsystem anfallende Schmutzwasser wird innerhalb der Kläranlage aufbereitet, wohingegen das anfallende Niederschlagswasser über das Regenwasserkanalnetz in Gewässer abgeleitet wird. Grundsätzlich sollten Sie als Grundstückseigentümer darauf achten, dass anfallendes Regenwasser möglichst vollumfänglich dem entsprechenden Kanalnetz zugeführt wird. Damit leisten Sie sowohl einen ökologischen als auch einen ökonomischen Beitrag.
Unsere Tipps zum Thema Versickerung und Brauchwassernutzung
Wichtig: Versiegelung vermeiden
Beachten Sie bereits während der baulichen Planung, ob und inwieweit Flächen innerhalb des Grundstücks versiegelt werden müssen. Jegliche überbaute (überdachte) Flächen sowie alle Versiegelungen durch Pflasterstein oder Ähnliches sind relevant für die Bemessung der Entwässerungsanlage. Ist eine Versiegelung bestimmter Flächen nicht zu vermeiden, können gegebenenfalls durchlässige Befestigungen errichtet oder Dachflächen mit einem wasserspeichernden Effekt (Gründach) verbaut werden.
Ist die Versickerungsfähigkeit auf dem Grundstück nachgewiesen, können auf Antrag Teilbereiche (zum Beispiel Garagen, Carports) vom Anschluss- und Benutzungszwang an das öffentliche Kanalnetz befreit werden. Mit einem einfachen Versuch im Bereich der geplanten Versickerungsstelle kann die Wasserdurchlässigkeit auf Ihrem Grundstück getestet werden. Die Vorbereitungen sind Ihrerseits zu treffen, für die eigentliche Prüfungsdurchführung ist mit den Mitarbeitern der Grundstücksentwässerung ein Termin zu vereinbaren. Bei versickerungsfähigen Bodenverhältnissen erhalten Sie eine Teilbefreiung vom Anschluss für Ihre Carport- bzw. Garagenanlage. Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs ausgesprochen. Mit Bekanntgabe der Entscheidung über die Teilbefreiung sind Sie anstelle der Stadt zur Beseitigung des Niederschlagswassers verpflichtet (§ 149 Abs. 3 NWG).
Mit Hilfe des einfachen Versickerungsversuchs können Sie mit geringem Aufwand selbstständig die Art des vorhandenen Bodens bestimmen. Dazu sind folgende Schritte notwendig:
Grube ausheben
Stecken Sie eine Fläche von 50 x 50 Zentimeter ab und heben Sie eine Grube von 50 Zentimetern Tiefe aus. Achten Sie darauf, dass der Grubenboden eben ist.
Kiesschicht einfüllen
Bedecken Sie den Grubenboden mit einer ein bis zwei Zentimeter dicken Kies- oder Splittschicht.
Anfeuchten
Bewässern Sie die Grube 30 Minuten lang mit einem Gartenschlauch, um den Boden anzufeuchten. Anschließend die Grube entleeren, so dass es kein stehendes Wasser gibt.
Mit Wasser füllen und Versickerung messen
Grube bis zu einer Höhe von 30 Zentimetern mit Wasser füllen und 30 Minuten warten. Anschließend Wasserstand erneut ablesen.
Ergebnis auswerten
Anhand folgender Angaben die Versickerungsfähigkeit und Bodenart ermitteln:
Bitte beachten:
Sollte der Versickerungsversuch keine Versickerungsfähigkeit ergeben, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass dann die Regenentwässerung Ihrer Carport- bzw. Garagenanlage an die Regenentwässerungsanlage auf dem Grundstück anzuschließen ist. In dem Fall sind entsprechende Nachtragszeichnungen zur Genehmigung und Vervollständigung der Entwässerungsakte einzureichen.
Sie haben Fragen zum Thema Versickerung oder möchten auf Ihrem Grundstück eine Versickerungsanlage errichten? Sprechen Sie uns an
Beim Bau und Betrieb einer Versickerungsanlage auf dem Grundstück ist sicherzustellen, dass der Flächenbedarf der Versickerung im Verhältnis zur bebauten Fläche stimmt. Voraussetzung ist ein Stauvolumen von mindestens zwei Kubikmetern je 100 Quadratmeter angeschlossener Fläche in der Anlage zur Versickerung des Niederschlagswassers. Es ist strikt darauf zu achten, dass nur unbelastetes Niederschlagswasser zur Versickerung gelangt. Der durchlässige Untergrund muss einen ausreichenden Abstand zu unterkellerten Gebäuden sowie Nachbargrundstücken haben. Der Abstand der Versickerungsanlage muss wenigstens drei Meter betragen.
Bei der Brauchwassernutzung handelt es sich um das Auffangen und Nutzen von Regenwasser, welches, über die Dachflächen abgeleitet, zentral gesammelt wird. Dabei ist die einfachste Art und Weise der Brauchwassernutzung die klassische Regentonne zur Gartenbewässerung. Darüber hinaus gibt es deutlich komplexere Brauchwassersysteme, die Regenwasser innerhalb einer Zisterne sammeln und es durch geeignete Filtertechnik nutzbar machen. Die Nutzung beschränkt sich auf die Gartenbewässerung, den Betrieb von Waschmaschinen sowie das Betreiben von Toilettenspülungen. Bei Brauchwasser handelt es sich nicht um Trinkwasser, weshalb für beide Versorgungssysteme getrennte Kreisläufe zu installieren sind.
Achtung: Für die Brauchwassernutzung besteht eine Genehmigungspflicht. Zudem muss die Brauchwassernutzungsanlage fachgerecht installiert sein.
Bei der Installation des Leitungsnetzes und der Trinkwassernachspeisung der Haustechnikanlage ist darauf zu achten, dass es zu keiner Verbindung zwischen Regenwasser- und Trinkwassernetz kommt. Das Brauchwassernetz sowie alle daran angeschlossenen Entnahmestellen müssen gekennzeichnet werden.
Worauf weiterhin zu achten ist:
Einbau und Anmeldung eines gesonderten Brauchwasserzählers für die Abnahme und Gebührenerfassung.
Verwendung eines geeigneten Filters, der entweder mit dem Kanal verbunden ist oder sich mittels Wasserfluss eigenständig reinigt. Alternativ braucht es einen Filterkorb, der regelmäßig entnommen und gereinigt werden muss.
Vor Regenwasserzisternen ist ein beruhigter Zulauf zu gewährleisten, damit keine Schwimmstoffe und Sedimente in die Zisterne gelangen können.
Installation einer Hauswasserstation, die bei leerer Zisterne die Wasserversorgung gewährleistet.