EURAWASSER-Gesellschaften finden Sie an diversen Standorten in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen genauso wie in Sachsen-Anhalt, in Mecklenburg-Vorpommern und in Niedersachsen.
EURAWASSER gehört zu REMONDIS Aqua und ist damit Teil eines international führenden Dienstleisters für Recycling, Service und Wasser mit weltweit rund 800 Standorten in über 30 Ländern.
Auf dieser Seite haben wir Ihnen die Antworten zu den am meisten von Kunden formulierten Fragen zusammengestellt. Sollten Sie die gewünschten Informationen wider Erwarten nicht finden, sind wir natürlich auch gerne persönlich für Sie da. Hier geht’s zu den Ansprechpartnern.
Anschlusskanäle sind Bestandteile der Grundstücksentwässerungsanlage, sie gehören nicht zur öffentlichen Abwasseranlage (siehe Bilddarstellung). Die Verantwortung für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Anpassung und Unterhaltung obliegt der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer bzw. der Erbbauberechtigten.
Sofern Anschlusskanäle außerhalb von Baugebietserschließungen nicht vorhanden sind, ist die Herstellung auf Veranlassung und Kosten des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin von einem zertifizierten Tiefbauunternehmen vorzunehmen.
Vor Inbetriebnahme der Entwässerungsanlage muss diese nach DIN EN 1610 mittels Luft oder Wasser von einer fachkundigen Firma auf Dichtheit geprüft werden. Bei Undichtigkeiten müssen die Mängel behoben werden. War die Prüfung erfolgreich, erhalten Sie einen Dichtheitsnachweis, den Sie einreichen müssen. Ohne ihn darf die Entwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen werden.
Die Kosten für den Anschlusskanal sind abhängig von der Art der Oberfläche, der erforderlichen Tiefe und Länge sowie der Firmenauswahl.
Empfehlung: Einholung von mindestens drei Kostenangeboten von zertifizierten Tiefbauunternehmen
Hinweis: Anschlusskanäle im öffentlichen Bereich sollten grundsätzlich vor der Leitungsverlegung auf dem Grundstück hergestellt werden!
Die Grundstücksentwässerungsakten werden bei EURAWASSER Goslar in einem Archiv aufbewahrt und bei Bedarf den Grundstückseigentümern oder den von Ihnen beauftragten Personen und Firmen zur Verfügung gestellt. Sie werden von uns nicht aktualisiert und können nur Unterlagen wie Entwässerungszeichnungen und Berechnungen sowie Schriftverkehr beinhalten. Es handelt sich also hauptsächlich um Planungsunterlagen, die im Zuge von Bauvorhaben bei der Stadt Goslar bzw. dann später bei EURAWASSER zur Prüfung und Genehmigung eingegangen sind. Ein genehmigtes Exemplar sollte sich bei jedem Grundstückseigentümer befinden.
Die Akteneinsicht ist kostenpflichtig und beträgt gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Goslar 3 Euro pro Vorgang, zuzüglich eventuell erforderlicher Kopien (25 Cent pro DIN-A4-Blatt / 50 Cent pro DIN-A3-Blatt). Es ist auch möglich, den Inhalt der Akten abzufotografieren. Hierbei fallen 3 Euro für die Akteneinsicht an.
Für den Grundstückseigentümer:
Für beauftragte Personen:
Eine Einsicht ist nach vorheriger Terminabstimmung möglich.
Für Übergabeschächte sowie sonstige auf dem Grundstück erforderliche Revisionsschächte (Schmutz- und Regenwasser) ist ein Mindestdurchmesser von DN 600 mm erforderlich. Alternativ können auch Revisionsschächte mit einem Durchmesser von DN 800 mm oder DN 1.000 mm eingebaut werden.
Heutzutage werden hauptsächlich Kunststoffrohre verlegt. Sie bestehen zumeist aus Polyvinylchlorid (PVC-U) oder aus Polypropylen (PP, z. B. KG 2000 Rohr – grüne Färbung). Die Vorteile sind:
Bei hohen Baulasten sollten glasfaserverstärkte Kunststoffe (GFK) verwendet werden. Sie sind stabiler und weisen eine hohe chemische Widerstandsfähigkeit auf.
Schmutz- und Regenwasser-, Grund-, Sammel- und Anschlussleitungen sind geradlinig mit einem Mindestgefälle gemäß DIN 1986-100 in einer Sandbettung zu verlegen.
Für Schmutzwasserleitungen mit der Nennweite von DN 100 mm [DN 125 mm bzw. DN 150 mm] innerhalb des Gebäudes (unter der Bodenplatte) sollte die Leitungsverlegung mit einem Mindestgefälle von 2 % [1,5 %] erfolgen. Das Gefälle für Grund-, Sammel- und Anschlussleitungen darf maximal 5 % (1:20) betragen.
Empfehlung: Schmutzwasserleitungen sollten höchstens mit einem Maximalgefälle von 2 – 2,5 % verlegt werden.
Richtungsänderungen von Grund- und Sammelleitungen dürfen nur mit vorgefertigten Bögen ausgeführt werden und sollten maximal 45 Grad betragen.
Wir empfehlen die Verwendung von 15°- bzw. 30°-Bögen.
Die Verwendung von 87°-Bögen ist nicht zulässig, da hier Wartungs- und Inspektionsarbeiten (zum Beispiel Spülarbeiten, TV-Inspektion) nicht optimal durchführbar sind.
In liegenden Leitungen dürfen grundsätzlich maximal 45°-Abzweige eingebaut werden.
Materialwechsel von Rohrleitungen sind nur mit geeigneten Übergangsformstücken auszuführen.
Ein Absturz ist ein Höhenausgleich bei der Leitungsverlegung, da Verfallungen bzw. Sturzgefälle (über 1:20 / 5 %) in liegenden Leitungen nicht zulässig sind. Diese Höhenunterschiede sind mit einem Absturz (Verfallung) einschließlich abgedichteter Revisionsöffnung an einem Schachtbauwerk zu überwinden.
Sollte eine Drainage vorgesehen sein, ist sie als eigenständiges System mit Spülschächten herzustellen. Drainageleitungen sind in einem Sammelschacht (Pumpenschacht) zusammenzuführen und rückstaufrei an die Regenentwässerungsanlage auf dem Grundstück anzuschließen.
Ein Drainageanschluss an Schmutzwasserleitungen ist ausdrücklich verboten!
Öffentliche Kanäle werden so ausgelegt, dass sie bei Regenereignissen das anfallende Niederschlagswasser aufnehmen können. Durch stärkere Regenereignisse oder Verstopfungen kann in einem Abwasserkanal Rückstau entstehen. Dagegen kann sich ein privater Anschlussnehmer durch technische Möglichkeiten schützen.
Die Abwassersatzung § 12 der Stadt Goslar besagt:
„(1) Rückstauebene ist die Straßenoberfläche vor dem anzuschließenden Grundstück. Unter dem Rückstau liegende Räume, Schächte, Schmutz- und Regenwasserabläufe usw. müssen gem. DIN 1986-100 gegen Rückstau abgesichert sein. Die Sperrvorrichtungen sind dauernd geschlossen zu halten und dürfen nur bei Bedarf geöffnet werden.“
„(2) Wo die Absperrvorrichtungen nicht dauernd geschlossen sein können oder die angrenzenden Räume unbedingt gegen Rückstau geschützt werden müssen, z. B. Wohnungen, gewerbliche Räume, Lagerräume für Lebensmittel oder andere wertvolle Güter, ist das Schmutzwasser mit einer automatisch arbeitenden Abwasserhebeanlage bis über die Rückstauebene zu heben und dann in die öffentliche Abwasseranlage zu leiten.“
Es müssen alle Ablaufstellen für Schmutz- oder Regenwasser, die unterhalb der Rückstauebene liegen, gegen Rückstau gesichert werden, egal ob Trenn- oder Mischsystem. Bei einem Trennsystem kann es zudem sein, dass ein Rückstauschutz für den Schmutzwasser- und Regenwasserkanal eingebaut werden muss, z. B. wenn ein Hof- oder Kellereinlauf unterhalb der Rückstauebene liegt.
Als Rückstauebene (RSE) wird der höchstmögliche Punkt in der Kanalisation bezeichnet, bis zu dem das Abwasser steigen kann. In den meisten Fällen kann die Straßenoberfläche vor dem Haus als RSE angesehen werden.
Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene müssen mit einem freien Gefälle angeschlossen werden und dürfen nicht über die Rückstausicherung entwässern (DIN EN 12056).
Bei einer geschlossenen Rückstausicherung würden sie sonst durch die Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene austreten und z. B. den Keller fluten.
Abwasserleitungen werden durch Klappen, Quetschventile oder Schieberplatten gegen Rückstau gesichert. Aufgrund der beweglichen Teile können diese Störungen aufweisen und bieten bei einem Defekt oder Verschluss keinen Schutz mehr. Deshalb gibt es für Rückstauverschlüsse Einsatzvoraussetzungen (DIN EN 12056-4:2000):
e)
Es besteht ein Gefälle zum öffentlichen Abwasserkanal.
f)
Die geschützten Räume sind von untergeordneter Nutzung, d. h., dass keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden.
g)
Der Benutzerkreis ist klein und es steht ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung.
h)
Es wird bei Rückstau auf die Benutzung der rückstaugefährdeten Ablaufstellen verzichtet.
Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, muss eine Hebeanlage eingebaut werden.
Typen von Rückstauverschlüssen nach DIN EN 13564-1:2002 (D)
Anwendungsbereiche nach DIN 1986-100
Hebeanlagen fördern Schmutzwasser, welches unterhalb der Rückstauebene anfällt, mit Hilfe einer Pumpe über die Rückstauebene, so dass es über ein Gefälle in den Kanal abfließen kann. Auch bei Rückstau fördert die Pumpe weiterhin Abwasser in die Kanalisation. Bei Stromausfall kann das Wasser durch eine Handpumpe gefördert werden. Außerdem kann die Hebeanlage so ausgeführt werden, dass bei einem Defekt einer Pumpe eine zweite zur Verfügung steht. Somit ist auch bei Störungen ein Rückstauschutz gewährleistet.
Wichtige Punkte bei der Planung einer Hebeanlage:
Schmutzwasseranschlüsse oberhalb der Rückstauebene sind vor der Rückstausicherung anzuschließen.
Wenn die Schutzeinrichtung nicht einwandfrei funktioniert, kann dies im Extremfall dazu führen, dass der gesamte Raum unterhalb der Rückstauebene unter Wasser steht (siehe Abbildung). Die Planung und der Bau sollten deshalb einem fachkundigen Unternehmen überlassen werden.
Ein dauerhafter Schutz kann nur gewährleistet werden, wenn jede Rückstausicherung laut Herstellerangaben gewartet und gereinigt wird (DIN EN 13564). Falls durch fehlende Wartung Störungen auftreten, ist die Absicherung durch eine Hebeanlage (die ebenfalls einer regelmäßigen Wartung bedarf) vorteilhafter als die durch Rückstauverschlüsse.
Ist die Versickerungsfähigkeit auf dem Grundstück nachgewiesen, können auf Antrag Teilbereiche (zum Beispiel Garagen, Carports) vom Anschluss- und Benutzungszwang an das öffentliche Kanalnetz befreit werden. Mit einem einfachen Versuch im Bereich der geplanten Versickerungsstelle kann die Wasserdurchlässigkeit auf Ihrem Grundstück getestet werden Versickerungsversuch. Die Vorbereitungen sind Ihrerseits zu treffen, für die eigentliche Prüfungsdurchführung ist mit den Mitarbeitern der Grundstücksentwässerung ein Termin zu vereinbaren. Bei versickerungsfähigen Bodenverhältnissen erhalten Sie eine Teilbefreiung vom Anschluss für Ihre Carport- bzw. Garagenanlage. Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs ausgesprochen.
Mit Bekanntgabe der Entscheidung über die Teilbefreiung sind Sie anstelle der Stadt zur Beseitigung des Niederschlagswassers verpflichtet (§ 149 Abs. 3 NWG).
Beim Bau und Betrieb einer Versickerungsanlage auf dem Grundstück ist sicherzustellen, dass der Flächenbedarf der Versickerung im Verhältnis zur bebauten Fläche stimmt. Voraussetzung ist ein Stauvolumen von mindestens 2 m³ je 100 m² angeschlossener Fläche in der Anlage zur Versickerung des Niederschlagswassers. Es ist strikt darauf zu achten, dass nur unbelastetes Niederschlagswasser zur Versickerung gelangt.
Der durchlässige Untergrund muss einen ausreichenden Abstand zu unterkellerten Gebäuden sowie Nachbargrundstücken vorweisen. Der Abstand der Versickerungsanlage muss mindestens 3 m betragen.
Hier erfahren Sie, wie Sie die Versickerungsfähigkeit Ihres Bodens selbst bestimmen können.
Bei der Brauchwassernutzung handelt es sich um das Auffangen und Nutzen von Regenwasser, welches über die Dachflächen abgeleitet und zentral gesammelt wird. Dabei ist die einfachste Art und Weise der Brauchwassernutzung die klassische Regentonne zur Gartenbewässerung. Darüber hinaus gibt es deutlich komplexere Brauchwassersysteme, die Regenwasser innerhalb einer Zisterne sammeln und es durch geeignete Filtertechnik nutzbar machen.
Die Nutzung beschränkt sich auf die Gartenbewässerung, den Betrieb von Waschmaschinen sowie das Betreiben von Toilettenspülungen. Bei Brauchwasser handelt es sich nicht um Trinkwasser, weshalb für beide Versorgungssysteme getrennte Kreisläufe zu installieren sind.
Bei der Installation des Leitungsnetzes und der Trinkwassernachspeisung der Haustechnikanlage ist darauf zu achten, dass es zu keiner Verbindung zwischen Regenwasser- und Trinkwassernetz kommt. Das Brauchwassernetz sowie alle daran angeschlossenen Entnahmestellen sind zu kennzeichnen. Ein gesonderter Brauchwasserzähler ist einzubauen und zur Abnahme und Gebührenerfassung anzumelden.
Für die Nutzung von Brauchwasser muss ein geeigneter Filter genutzt werden. Dieser ist entweder mit dem Kanal verbunden und reinigt sich mittels des Wasserflusses eigenständig oder es ist ein Filterkorb ist einzusetzen, der regelmäßig entnommen und gereinigt werden muss.
Vor der Regenwasserzisterne ist ein beruhigter Zulauf zu gewährleisten, damit Schwimmstoffe und Sedimente nicht in die Zisterne gelangen können. Für die garantierte Wasserversorgung muss eine Hauswasserstation installiert werden, die bei leerer Zisterne die Wasserversorgung gewährleistet.
Eine Brauchwassernutzungsanlage ist genehmigungspflichtig und durch ein entsprechend geprüftes Fachunternehmen einzurichten.
In den meisten Anwendungsfällen funktionieren Fettabscheider über das Schwerkraftprinzip, bei dem durch die unterschiedlichen Dichten von fetthaltigen Stoffen und sonstigem Abwasser eine Phasentrennung stattfindet.
Der Fettabscheider besteht in der Regel aus einem Einlauf mit einer Vorrichtung zur Wasserberuhigung sowie einem Ablauf, aus dem das Abwasser unterhalb der Fettschicht abfließen kann. Die abgeschiedenen fetthaltigen Stoffe müssen regelmäßig durch einen Fachbetrieb entleert, gereinigt und entsorgt werden.
Laut der vorliegenden Abwassersatzungen der entsprechenden Kommunen dürfen bestimmte Stoffe nicht ungehindert in die Kanalisation eingeleitet werden. Bei Anfall von fetthaltigen Abwässern ist ein Fettabscheider zu installieren. Ausgenommen davon sind private Haushalte.
Fettabscheider, die im Erdreich gebaut werden sollen, müssen für die Entsorgungsfahrzeuge und deren Saugschläuche leicht zugänglich sein.
Fettabscheider unterhalb der Rückstauebene müssen mit einer Hebeanlage ausgestattet sein (Heben über Rückstauebene). Der Einbau von Fettabscheidern bedarf einer Genehmigung.